Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Wochen können die Kindertageseinrichtungen wieder bis zu 50 Prozent der Kinder gleichzeitig betreuen. Auch die Kindertagespflege wurde geöffnet. Nun kann endlich der nächste Schritt folgen, die Rückkehr zum vollständigen Betreuungsangebot – dies ist sehr erfreulich!
Der Ministerrat hat heute die erforderlichen Anderungen der Corona-Verordnung be- schlossen, die Grundlage für die vollständige Öffnung und für eine Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 29. Juni 2020 sind. Dies gilt ausdrücklich unabhängig davon, was im Vorfeld von anderer Seite (möglicherweise einschränkend) kommuniziert wurde.
Sie alle haben sich mit großem Engagement dafür eingesetzt, den Betreuungsauftrag auch unter den neuen, wechselnden Bedingungen umzusetzen – sei es in der Notbetreuung, im Halten der Kontakte mit den Kindern und Eltern sowie bei der Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs. Dafür gebührt allen Beteiligten ein herzlicher Dank!
Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ist dringend nötig: Für Kinder in den Kindertageseinrichtungen sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen auch mit Blick auf die seelische Gesundheit von großer Bedeutung. Für Eltern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf damit wieder leichter möglich.
Grundlage für diese Entscheidung sind die Erkenntnisse nationaler und internationaler Studien, insbesondere der Untersuchung der Universitätskliniken in Baden-Württemberg im Auftrag der Landesregierung, die unter Federführung des Uniklinikums Heidelberg durchgeführt wurde. Aus den Befunden lässt sich ebenso wie aus anderen internationa- len ableiten, dass eine umfassende Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kin- dertagespflege auch medizinisch vertretbar ist.
Damit kann in dieser Altersgruppe von Abstandsgeboten untereinander abgesehen werden, so dass ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich ist. Den Rah- men dazu beschreibt unser Konzept zur Öffnung, das diesem Schreiben beigefügt ist. Um den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten, bitte ich Sie, die Hin- weise im beigefügten Konzeptpapier zu beachten.
Die jeweilige Situation vor Ort ist maßgeblich für den zeitlichen Rahmen, in dem die Betreuung stattfinden kann. Angestrebt wird eine Betreuungszeit, wie sie in der Be- triebserlaubnis vorgegeben ist.
lch bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich für lhr großes Engagement und lhre Flexibilität, die Sie in den letzten Wochen immer wieder gezeigt haben.
Dr. Susanne Eisenmann
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